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Wer zahlt die Maklerprovision? Das gilt bei Kauf und Vermietung
Umzug

Wer zahlt die Maklerprovision? Das gilt bei Kauf und Vermietung

11. September 2026 4 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Der Kauf einer eigenen Immobilie oder die Suche nach einer neuen Mietwohnung sind emotionale Meilensteine – und sie reißen oft ein spürbares Loch in den Geldbeutel. Neben den eigentlichen Anschaffungs- oder Mietkosten lauern zahlreiche Nebenkosten, die das Budget belasten. Wenn dann noch ein Makler ins Spiel kommt, zucken viele zusammen. Wer muss eigentlich für diese Kosten aufkommen? Wer zahlt die Maklerprovision am Ende des Tages – der Käufer oder der Verkäufer? Um das dichte Geflecht aus gesetzlichen Regelungen und Paragrafen zu entwirren, schauen wir uns die aktuellen Bestimmungen für den Immobilienmarkt ganz genau an.

Das Bestellerprinzip bei der Vermietung: Wer den Makler ruft, bezahlt ihn

Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung sind, herrscht seit einigen Jahren erfreuliche Klarheit. Hier gilt das sogenannte Bestellerprinzip, das den Wohnungsmarkt für Mieter deutlich fairer gemacht hat.

  • Die Grundregel: Wer den Makler zuerst beauftragt und bestellt, der muss ihn auch bezahlen.
  • Was das in der Praxis bedeutet: In der allermeisten Fälle schaltet der Vermieter den Makler ein, weil er seine Immobilie schnell und unkompliziert vermieten möchte. Folglich trägt der Vermieter auch zu 100 % die Provision.
  • Ausnahme für Mieter: Nur dann, wenn Sie als Wohnungssuchender einen Suchauftrag an einen Makler vergeben, damit dieser aktiv für Sie nach einer passenden Bleibe sucht, und der Makler exklusiv für Sie eine neue Wohnung anmietet, müssen Sie die Provision selbst berappen. Findet der Makler die Wohnung hingegen über ein ganz normales Inserat, bleibt das Portemonnaie des Mieters geschützt.

Maklerprovision beim Immobilienkauf: Wer zahlt beim Haus- oder Wohnungskauf?

Wenn es um den Kauf von Wohneigentum geht, lief die Verteilung der Maklerkosten in der Vergangenheit oft nach dem Prinzip „Der Käufer zahlt alles“ – was vor allem in Bundesländern wie NRW oder Hessen zu enormen Nebenkosten führte. Seit einer bundesweiten gesetzlichen Neuregelung ist damit Schluss. Heute ist die Provision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen klar reguliert:

  • Die hälftige Teilung: Wenn der Verkäufer den Makler engagiert, kann er maximal die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen.
  • Der Maximalanteil für Käufer: Der Käufer darf rechtlich nie mehr zahlen als der Verkäufer. Beträgt die Gesamtprovision beispielsweise 6 %, teilen sich beide Parteien die Summe fair zu je 3 %.
  • Die Innen- und Außenprovision: Im Kaufvertrag wird klar festgehalten, wie sich die Zahlung aufteilt. Zahlt der Verkäufer die Provision komplett allein (weil er das so mit dem Makler vereinbart hat), profitiert der Käufer natürlich ebenfalls davon.

Gibt es Ausnahmen beim Hauskauf?

Ja, die gibt es. Die strikte Teilung greift vor allem dann, wenn der Käufer ein privater Verbraucher ist. Geht es hingegen um den gewerblichen Kauf von Mehrfamilienhäusern oder riesigen Grundstücken (wo Investoren am Werk sind), gelten diese strengen Verbraucherschutzgesetze nicht. Hier ist die Kostenverteilung frei verhandelbar – wer zahlt, wird im Kaufvertrag individuell vereinbart.

Überblick: So greifen die Regeln in den Bundesländern

Egal ob Sie in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder anderswo nach einem neuen Zuhause suchen – die gesetzliche Halbe-Halbe-Regelung beim Immobilienkauf schützt private Käufer inzwischen bundesweit vor übertriebenen Alleinlasten. Dennoch lohnt sich bei jedem Exposé ein genauer Blick ins Kleingedruckte, um exakt zu sehen, wie die Provision aufgeschlüsselt ist.

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Ob Mietwohnung oder Eigenheim: Sobald der Vertrag unterschrieben ist, beginnt die eigentliche logistische Herausforderung. Kartons packen, schwere Möbel abbauen und den gesamten Hausrat sicher in die neue Bleibe bringen – das kostet jede Menge Kraft und Nerven.


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FAQ

FAQ

Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn – das ist das Bestellerprinzip, das seit 2015 bei Mietwohnungen gilt. In der Praxis ist das fast immer der Vermieter. Die Provision ist auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt.

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher das Teilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision, und der Käufer trägt höchstens 50 Prozent. Der Verkäufer muss seinen Anteil außerdem nachweislich gezahlt haben.

Beim Immobilienkauf liegt die Gesamtprovision üblicherweise zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, aufgeteilt auf beide Seiten. Bei der Vermietung sind maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer zulässig, also rund 2,38 Monatsmieten.

Ja, deutlich. Die höchsten Sätze von rund 7,14 Prozent finden sich in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die niedrigsten von etwa 5,95 Prozent in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Sätze sind ortsüblich gewachsen, nicht gesetzlich festgelegt, und grundsätzlich verhandelbar.

Wenn kein wirksamer Maklervertrag in Textform zustande gekommen ist, wenn der Makler nicht ursächlich für den Abschluss war, wenn er für beide Seiten tätig war ohne dies offenzulegen, oder wenn er selbst Eigentümer der Immobilie ist. Die Provision wird zudem erst mit notariellem Kaufvertrag fällig.

Bei einer vermieteten Immobilie gehört die Provision zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung geltend gemacht. Bei einem beruflich veranlassten Umzug ist die Maklergebühr für die neue Mietwohnung als Werbungskosten absetzbar. Bei einer selbstgenutzten Kaufimmobilie ist sie nicht absetzbar.

Ja. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe, nur ortsübliche Sätze. In Regionen mit vielen Objekten und wenig Nachfrage lassen Makler regelmäßig mit sich reden. Verhandeln Sie vor Unterzeichnung des Maklervertrags – danach gilt der vereinbarte Satz.

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