Zum Inhalt springen
Für Umzugsfirmen: Firmeneintrag dauerhaft kostenlos – Premium ab 39 €/Monat inkl. 19 % MwSt.. Preise ansehen
Die Hausratversicherung beim Umzug: Wie sicher ist mein Hab und Gut?
Umzug

Die Hausratversicherung beim Umzug: Wie sicher ist mein Hab und Gut?

11. September 2026 4 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Die alten Schränke sind abgebaut, das gute Porzellan ist dick in Zeitungspapier gewickelt und der Transporter steht schon mit laufendem Motor vor der Tür. Aber haben Sie in all der Hektik auch mal kurz darüber nachgedacht, was eigentlich passiert, wenn unterwegs etwas zu Bruch geht oder der voll beladene Lkw über Nacht geknackt wird? Für genau solche Fälle ist die Hausratversicherung bei einem Umzug Gold wert. Doch zieht der Schutz eigentlich automatisch mit um? Kann man Verträge jetzt einfach beenden? Wir dröseln das Versicherungs-Kauderwelsch für Sie auf – verständlich, praxisnah und ohne das übliche Paragrafen-Wirrwarr.

Zieht der Schutz mit? Die Hausratversicherung während der Umzugsphase

Die wichtigste und beruhigendste Nachricht direkt vorweg: Ihre Hausratversicherung zieht bei einem Umzug in der Regel einfach mit Ihnen um! Sie müssen also nicht befürchten, zwischen der alten und der neuen Wohnung plötzlich komplett ungeschützt dazustehen.

Die meisten Versicherer gewähren Ihnen eine sogenannte Übergangsfrist. Das bedeutet in der Praxis:

  • Doppelter Schutz: Für einen Zeitraum von meist zwei Monaten (manchmal auch länger) sind beide Wohnungen – also die alte und die neue – gleichzeitig über Ihre Police abgesichert.
  • Der Transportweg: Auch auf dem direkten Weg von A nach B greift der Schutz. Wenn also während der Fahrt ein unvorhersehbarer Unfall passiert, springt die Versicherung ein.

Trotzdem lautet die eiserne Regel für jeden Umzug: Die Hausratversicherung muss zwingend informiert werden! Teilen Sie Ihrem Versicherer Ihre neue Adresse unbedingt so früh wie möglich mit, am besten schon direkt nach der Vertragsunterschrift für die neue Bleibe.

Vertrag beenden? Die Hausratversicherung kündigen bei einem Umzug

Viele Menschen nutzen den Tapetenwechsel gerne, um alte Verträge auszusortieren und Geld zu sparen. Doch darf man die Hausratversicherung einfach so kündigen, wenn ein Umzug ansteht?

Die Antwort ist ein klares: Nein, nicht automatisch. Ein reiner Ortswechsel ist für die Versicherung kein triftiger Grund, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Wenn Sie Ihre alte Hausratversicherung kündigen wollen bei einem Umzug, müssen Sie sich in der Regel an die reguläre Kündigungsfrist von meist drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres halten.

Es gibt allerdings ein paar sehr wichtige Ausnahmen, bei denen Sie sofort aus dem Vertrag herauskommen.

Wann Sie die Hausratversicherung durch ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug beenden können

In ganz bestimmten Lebenslagen steht Ihnen der Gesetzgeber zur Seite. Sie dürfen die Hausratversicherung durch ein Sonderkündigungsrecht wegen einem Umzug sofort kündigen, wenn eines dieser Szenarien eintritt:

  • Zusammenziehen mit dem Partner: Wenn Sie mit jemandem zusammenziehen und in der neuen gemeinsamen Wohnung bereits eine Hausratversicherung existiert, benötigen Sie natürlich keine zwei Verträge. Hier gilt fast immer: Der jüngere Vertrag kann aufgehoben werden, der ältere (oft bessere) Vertrag bleibt bestehen.
  • Auswanderung: Sie kehren Deutschland komplett den Rücken und ziehen dauerhaft ins Ausland? Dann endet das Risiko für den Versicherer und Sie können vorzeitig kündigen.
  • Zusammenlegung von Haushalten: Auch wenn Sie wieder zurück zu Ihren Eltern ziehen und dort über deren Police mitversichert sind, greift das Sonderkündigungsrecht.

Achtung Stolperfalle: Passen Sie die Wohnfläche an!

Stellen Sie sich vor, Sie vergrößern sich. Aus der gemütlichen 50-Quadratmeter-Bude in der Innenstadt wird ein geräumiges 100-Quadratmeter-Haus im Grünen. Vergessen Sie in der ganzen Euphorie nicht, dass Ihre Hausratversicherung nach dem Umzug unbedingt an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss!

Die Prämie und die Versicherungssumme berechnen sich nämlich fast immer nach der Wohnfläche. Melden Sie die neuen Quadratmeter nicht, sind Sie massiv unterversichert. Bei einem Wasserschaden oder Einbruch in der neuen Wohnung zahlt die Versicherung dann im schlimmsten Fall nur noch die Hälfte des Schadens. Rufen Sie also direkt nach dem Einzug bei Ihrem Berater an und lassen Sie die Daten aktualisieren.

Lehnen Sie sich zurück – wir packen für Sie an!

Versicherungen, Ummeldungen, Papierkram – so ein Neuanfang erfordert ohnehin schon jede Menge Planung und raubt ordentlich Nerven. Warum sollten Sie sich also auch noch mit dem schweren Schleppen von Waschmaschinen oder dem mühsamen Abbau von Kleiderschränken quälen?

Als Ihr tatkräftiges, regionales Team vonUmzüge und Transporte sind wir kein anonymer Vermittler, sondern stehen selbst mit unseren erfahrenen Jungs vor Ihrer Tür. Wir packen richtig an! Von der sorgfältigen Verpackung Ihrer Lieblingsstücke über den sicheren Transport bis hin zum fachgerechten Aufbau in den neuen Räumen – wir nehmen Ihnen die schwerste Arbeit einfach ab.

Haben Sie sich eigentlich schon überlegt, wo in der neuen Wohnung das Bett stehen soll? Kümmern Sie sich doch lieber um diese schönen Details und überlassen Sie uns das Kistenschleppen. Schreiben Sie uns noch heute für ein völlig unverbindliches Angebot und lassen Sie uns gemeinsam in Ihr neues Kapitel starten!

FAQ

FAQ

Der Vertrag läuft weiter und zieht mit um – Sie müssen ihn nicht neu abschließen. Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer rechtzeitig, idealerweise vorher. Während der Umzugsphase sind in der Regel beide Wohnungen bis zu zwei Monate parallel versichert.

Versichert bleiben die üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl – in beiden Wohnungen während der Übergangszeit. Nicht versichert sind typische Transportschäden: heruntergefallene Kartons, Kratzer, Bruch beim Tragen. Dafür brauchen Sie die Haftung des Umzugsunternehmens oder eine Transportversicherung.

So früh wie möglich, spätestens unmittelbar nach dem Umzug. Die Meldung ist eine vertragliche Obliegenheit – versäumen Sie sie, riskieren Sie im Schadensfall eine Leistungskürzung. Melden Sie auch die neue Wohnfläche, denn sie bestimmt Versicherungssumme und Beitrag.

Ein Sonderkündigungsrecht allein wegen des Umzugs besteht nicht – der Vertrag geht auf die neue Wohnung über. Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund der neuen Wohnung oder Region, entsteht daraus aber in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie die Änderungsmitteilung genau.

Das Unternehmen haftet nach Frachtrecht, allerdings gesetzlich begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Bei wertvollem Hausrat reicht das oft nicht. Melden Sie sichtbare Schäden sofort bei der Ablieferung schriftlich, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen – sonst erlischt der Anspruch.

Ja, wenn sich Wohnfläche oder Wert des Hausrats ändern. Die Versicherungssumme wird meist über eine Pauschale je Quadratmeter berechnet. Ziehen Sie in eine größere Wohnung und passen die Summe nicht an, droht Unterversicherung – dann wird im Schadensfall nur anteilig ersetzt.

Meist nur eingeschränkt. Viele Tarife decken eine Auslagerung nur für einen begrenzten Zeitraum und oft nur mit reduzierter Summe. Lagern Sie länger ein, klären Sie den Schutz vorab schriftlich mit dem Versicherer oder schließen Sie eine separate Lagerversicherung über das Umzugsunternehmen ab.

Haben Sie eine Frage?

Schreiben Sie uns

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und ve rstanden.
Antwort innerhalb von 24 Stunden

Bereit für einen stressfreien Umzug?

Lassen Sie sich unverbindlich von unseren geprüften Partnern beraten – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Kostenloses Angebot anfordern
favicon-umzugtransporte

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.